Ob für ein Turnier, einen Umzug oder den Ausflug zum nächsten Ausreitgelände – viele Pferdebesitzer stehen früher oder später vor der Frage: Darf ich diesen Pferdeanhänger überhaupt fahren? Die Antwort hängt nicht nur vom Auto, sondern vor allem vom Führerschein und den Gewichtsklassen ab.
1. Grundsätzliches: PKW-Führerschein Klasse B
Mit dem klassischen Führerschein der Klasse B dürfen Sie:
- Zugfahrzeug bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) fahren.
- Einen Anhänger mitführen, wenn die zGM des Anhängers maximal 750 kg beträgt.
- Oder: einen Anhänger über 750 kg ziehen, sofern die Kombination (Auto + Anhänger) 3.500 kg zGM nicht überschreitet.
Beispiel: Ein SUV mit 2.000 kg zGM und ein leerer Pferdeanhänger mit 1.200 kg zGM = 3.200 kg → erlaubt mit Klasse B.
❗ Achtung: Die zulässige Gesamtmasse ist entscheidend, nicht das tatsächliche Gewicht!
2. B96 – die Erweiterung für Pferdefreunde
Wenn Sie mit dem normalen B-Führerschein an die Grenzen stoßen, ist B96 eine kostengünstige Erweiterung:
- Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf bis zu 4.250 kg betragen.
- Kein Prüfungstermin beim TÜV nötig – nur eine Fahrschulung mit Praxisnachweis.
Ideal für: Viele typische Kombis aus SUV + 2-Pferdeanhänger mit Beladung.
3. Führerscheinklasse BE – die volle Flexibilität
Die Klasse BE erlaubt:
- Zugfahrzeug bis 3.500 kg zGM.
- Anhänger mit bis zu 3.500 kg zGM.
Erforderlich bei: Größeren Pferdeanhängern mit 2 Pferden + Ausrüstung + schwerem Zugfahrzeug.
Hier ist eine praktische Fahrprüfung beim TÜV nötig – allerdings ohne neue Theorieprüfung.
4. So finden Sie heraus, welchen Führerschein Sie brauchen
- Blick in die Fahrzeugpapiere von Auto & Anhänger (Feld F.1 – zGM).
- Rechnen Sie die kombinierte zGM zusammen.
- Vergleichen Sie mit den Grenzen:
- Bis 3.500 kg → Klasse B reicht.
- Bis 4.250 kg → B96 genügt.
- Darüber → Klasse BE notwendig.
💡 Tipp: Auch wenn ein Pferdeanhänger technisch mit dem B-Führerschein gezogen werden darf, sollte man immer die tatsächlichen Gewichte (inkl. Pferde, Ausrüstung etc.), die Stützlast und die technisch zulässige Anhängelast des Fahrzeugs beachten! Diese Informationen stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter O.1 und O.2.
5. Die wichtigsten Fragen einfach erklärt
Ja, mit Klasse B dürfen Sie:
– einen Anhänger bis 750 kg zGM mitführen oder
– einen Anhänger über 750 kg ziehen, wenn die Kombination aus Auto und Anhänger 3.500 kg zGM nicht übersteigt.
zGM steht für zulässige Gesamtmasse – also das maximal erlaubte Gewicht von Anhänger inkl. Beladung (z. B. Pferde, Ausrüstung). Für rechtliche Fragen ist immer die zGM entscheidend, nicht das tatsächliche Gewicht.
Wenn die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg zGM liegt, benötigen Sie die Erweiterung B96. Diese lässt sich ohne Prüfung, nur durch eine Fahrschulung erwerben.
B96: Erlaubt Kombinationen bis 4.250 kg zGM, keine praktische Prüfung nötig.
BE: Erlaubt Anhänger bis 3.500 kg zGM – unabhängig vom Gesamtgewicht der Kombination, erfordert eine praktische Fahrprüfung.
Prüfen Sie die zGM in den Fahrzeugpapieren (Feld F.1). Addieren Sie die zGM von Auto und Anhänger:
– Bis 3.500 kg → Klasse B
– Bis 4.250 kg → B96
– Darüber → Klasse BE
Wer ohne die nötige Fahrerlaubnis fährt, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und Probleme mit der Versicherung im Schadensfall.
Nein. Es gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften wie für andere Anhänger. Ausnahmen gibt es nicht speziell für Pferdeanhänger.
Neben dem Gewicht ist auch die Stützlast und die technisch zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs wichtig. Diese finden Sie im Fahrzeugschein unter den Punkten O.1 und O.2.
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